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   VGH Hessen, 19.05.1998 - 10 UE 1974/97.A   

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VGH Hessen, 19.05.1998 - 10 UE 1974/97.A (https://dejure.org/1998,4795)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.05.1998 - 10 UE 1974/97.A (https://dejure.org/1998,4795)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - 10 UE 1974/97.A (https://dejure.org/1998,4795)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 53 Abs 4 AuslG, Art 9 MRK
    Abschiebungsschutz nach MRK: drohende Abschiebung in einen Nichtsignatarstaat mit niedrigem Menschenrechtsschutzstandard - religiöses Existenzminimum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 263
  • NVwZ-RR 1999, 340
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • EKMR, 31.10.1997 - 36717/97

    BAKHISH v. GERMANY

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.1998 - 10 UE 1974/97
    Durch die Rechtsprechung der Europäischen Menschenrechtskommission (EuKHMR) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR) ist aber aus dem Verbot der Täterschaft eines Signatarstaates auch ein Verbot der Teilnahme an solchen Handlungen ausländischer Staaten durch Abschiebung in diese hergeleitet worden (vgl. EuKHMR, Entscheidung vom 31.10.1997 - 36717/97 -, S. 6 der englischen Fassung der Entscheidungsumdrucks; EuGHMR, Urteil vom 07.07.1989 - Nr. 1/1989/161/217 -, (Fall Soering), NJW 1990, 2183; EuGHMR, Urteil vom 29.04.1997 - 11/1996/630/813 -, InfAuslR 1997, 333; GK - AuslR, II - § 53 Rz 173).

    Darüber hinaus wird in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte immer wieder klar zum Ausdruck gebracht, dass die Vertragsstaaten nach einem feststehenden Grundsatz des Völkerrechts und vorbehaltlich ihrer Verpflichtungen aus internationalen Verträgen einschließlich der Konvention das Recht haben, die Einreise, den Aufenthalt und die Ausweisung von Ausländern zu kontrollieren; außerdem sei zu beachten, dass das Recht auf politisches Asyl weder in der Konvention noch in ihren Zusatzprotokollen enthalten sei (so EuGHMR, Urteil vom 17.12.1996 - 71/1995/577/663 - (Ahmed ./. Österreich), InfAuslR 1997, 279 (280); EuGHMR, Urteil vom 29.04.1997 - 11/1996/630/813 - (H.L.R. ./. Frankreich), InfAuslR 1997, 333 (334); EuKHMR, Entscheidung vom 31.10.1997 - 36717/97 -, S. 5 f. der englischen Fassung des Entscheidungsumdrucks).

    (EuKHMR, Entscheidung vom 31.10.1997 - 36717/97 - S. 6, 2. Absatz der englischen Fassung des Entscheidungsumdrucks m.w.N.).

    Wenn aber sogar Menschenrechtsgarantien, die nach Art. 3 der Konvention absolut geschützt sind, gleichwohl durch die Rechtsprechung eine Einschränkung dahingehend erfahren haben, dass ein bestimmter Schweregrad erreicht sein muss, bevor man eine Verletzung der Schutzbestimmung feststellen kann (vgl. EuGHMR, Entscheidung vom 31.10.1997 - 36717/97 -, S. 6, 2. Abs. der englischsprachigen Fassung des Entscheidungsumdrucks), so muss jedenfalls eine Unterschreitung des Schutzstandards von Art. 9 Abs. 1 EMRK im Hinblick auf eine drohende Abschiebung in einen Nichtsignatarstaat um so eher möglich sein, ohne die Konvention zu verletzen.

    Im Ergebnis wird diese Auffassung des beschließenden Senats durch die zuletzt bekanntgewordene Entscheidung der Europäischen Menschenrechtskommission vom 31. Oktober 1997 - 36717/97 - bestätigt.

  • EGMR, 29.04.1997 - 24573/94

    H.L.R. c. FRANCE

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.1998 - 10 UE 1974/97
    Durch die Rechtsprechung der Europäischen Menschenrechtskommission (EuKHMR) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR) ist aber aus dem Verbot der Täterschaft eines Signatarstaates auch ein Verbot der Teilnahme an solchen Handlungen ausländischer Staaten durch Abschiebung in diese hergeleitet worden (vgl. EuKHMR, Entscheidung vom 31.10.1997 - 36717/97 -, S. 6 der englischen Fassung der Entscheidungsumdrucks; EuGHMR, Urteil vom 07.07.1989 - Nr. 1/1989/161/217 -, (Fall Soering), NJW 1990, 2183; EuGHMR, Urteil vom 29.04.1997 - 11/1996/630/813 -, InfAuslR 1997, 333; GK - AuslR, II - § 53 Rz 173).

    Darüber hinaus wird in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte immer wieder klar zum Ausdruck gebracht, dass die Vertragsstaaten nach einem feststehenden Grundsatz des Völkerrechts und vorbehaltlich ihrer Verpflichtungen aus internationalen Verträgen einschließlich der Konvention das Recht haben, die Einreise, den Aufenthalt und die Ausweisung von Ausländern zu kontrollieren; außerdem sei zu beachten, dass das Recht auf politisches Asyl weder in der Konvention noch in ihren Zusatzprotokollen enthalten sei (so EuGHMR, Urteil vom 17.12.1996 - 71/1995/577/663 - (Ahmed ./. Österreich), InfAuslR 1997, 279 (280); EuGHMR, Urteil vom 29.04.1997 - 11/1996/630/813 - (H.L.R. ./. Frankreich), InfAuslR 1997, 333 (334); EuKHMR, Entscheidung vom 31.10.1997 - 36717/97 -, S. 5 f. der englischen Fassung des Entscheidungsumdrucks).

  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.1998 - 10 UE 1974/97
    Durch die Rechtsprechung der Europäischen Menschenrechtskommission (EuKHMR) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR) ist aber aus dem Verbot der Täterschaft eines Signatarstaates auch ein Verbot der Teilnahme an solchen Handlungen ausländischer Staaten durch Abschiebung in diese hergeleitet worden (vgl. EuKHMR, Entscheidung vom 31.10.1997 - 36717/97 -, S. 6 der englischen Fassung der Entscheidungsumdrucks; EuGHMR, Urteil vom 07.07.1989 - Nr. 1/1989/161/217 -, (Fall Soering), NJW 1990, 2183; EuGHMR, Urteil vom 29.04.1997 - 11/1996/630/813 -, InfAuslR 1997, 333; GK - AuslR, II - § 53 Rz 173).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.1998 - 10 UE 1974/97
    Berücksichtigt man ferner, dass die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht etwa nach der Unterzeichnung durch die Bundesrepublik Deutschland in deren Gebiet Verfassungsrang genießen, sondern vielmehr durch die Unterzeichnung der Konvention für die Bundesrepublik völkerrechtliche Bindungen entstanden sind und lediglich das Zustimmungsgesetz den einfachrechtlichen Gesetzesanwendungsbefehl enthält, also der Konvention im Inland den Rang eines innerstaatlichen Gesetzes einräumt (so wohl einhellige Meinung: Frowein/Peukert, Europäische Menschenrechtskonvention, Kommentar, 2. Aufl., Einführung Rz 6; GK - AuslR, II - § 53 Rz 178; Ress, Wirkung und Beachtung der Urteile und Entscheidungen der Straßburger Konventionsorgane, EuGRZ 1996, 350; BVerwG, Urteil vom 15.04.1997 - 9 C 38.96 -, InfAuslR 1997, 341; OVG Lüneburg, a.a.O.), so stellt § 53 Abs. 4 AuslG lediglich klar, dass die Neuregelung des Ausländerrechts nicht als späteres Gesetz die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebenden Abschiebungshindernisse verdrängen sollte (vgl.: BVerwG, Urteil vom 15.04.1997, a.a.O.; OVG Lüneburg, a.a.O.).
  • EGMR, 17.12.1996 - 25964/94

    AHMED v. AUSTRIA

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.1998 - 10 UE 1974/97
    Darüber hinaus wird in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte immer wieder klar zum Ausdruck gebracht, dass die Vertragsstaaten nach einem feststehenden Grundsatz des Völkerrechts und vorbehaltlich ihrer Verpflichtungen aus internationalen Verträgen einschließlich der Konvention das Recht haben, die Einreise, den Aufenthalt und die Ausweisung von Ausländern zu kontrollieren; außerdem sei zu beachten, dass das Recht auf politisches Asyl weder in der Konvention noch in ihren Zusatzprotokollen enthalten sei (so EuGHMR, Urteil vom 17.12.1996 - 71/1995/577/663 - (Ahmed ./. Österreich), InfAuslR 1997, 279 (280); EuGHMR, Urteil vom 29.04.1997 - 11/1996/630/813 - (H.L.R. ./. Frankreich), InfAuslR 1997, 333 (334); EuKHMR, Entscheidung vom 31.10.1997 - 36717/97 -, S. 5 f. der englischen Fassung des Entscheidungsumdrucks).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.1998 - 12 L 1076/98

    Abschiebung; Asyl; Abschiebungsschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.1998 - 10 UE 1974/97
    Zwar ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 53 Abs. 4 AuslG ("soweit sich aus der Anwendung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 "(EMRK)" ... ergibt"), dass sich Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 4 AuslG nicht nur i.V.m. Art. 3 EMRK ergeben können, sondern von dieser Gesetzesbestimmung sämtliche Menschenrechte und Grundfreiheiten der Konvention (EMRK) und somit auch die des Art. 9 EMRK erfasst sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.04.1998 - 12 L 1076/98 - GK - AuslR, II - § 53 Rz 170 a.E.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.1997 - 6 A 11282/97

    Pakistan; Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Abschiebungshindernis

    Auszug aus VGH Hessen, 19.05.1998 - 10 UE 1974/97
    Deshalb ist eine Verletzung des durch Art. 9 Abs. 1 EMRK gewährleisteten Abschiebungsschutzes erst und nur bei einer nachhaltigen und gravierenden Unterschreitung in Betracht zu ziehen, wenn dadurch das "religiöse Existenzminimum" unterschritten wird (im Ergebnis ebenso, wenn auch aus Art. 3 EMRK abgeleitet: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Mai 1997 - 6 A 11282/97.OVG -).
  • VGH Hessen, 31.08.1999 - 10 UE 864/98

    Pakistan: Lage der Ahmadis - Religionsausübungsmöglichkeit im internen Bereich;

    Daher ist der Abschiebungsschutz auf Maßnahmen zu beschränken, die nach ihrer Art und Intensität mit Eingriffen in Art. 3 EMRK vergleichbar sind und den Wesensgehalt bzw. den Kern der Menschenwürde etwa im Sinne der genannten in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze zur Asylerheblichkeit von Eingriffen in die Religionsfreiheit antasten (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 19.05.1998 -- 10 UE 1974/97.A --, ESVGH 48, 263 = AuAS 1998, 226; Nds. OVG, 06.04.1998 -- 12 L 1076/98 --, NVwZ-Beilage 1998, 65; VG Gießen, 06.11.1997 -- 5 E 30393/97.A --, NVwZ-Beilage 1998, 60; im Ergebnis ebenso, wenn auch aus Art. 3 EMRK abgeleitet oder offen gelassen: OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.1997 -- 6 A 11282/97.OVG --, NVwZ-Beilage 1997, 79; OVG Hamburg, 02.03.1999 -- OVG Bf IV 13/95 --; VGH Baden-Württ., Beschluss vom 19.05.1999 -- A 6 S 1589/98 --).
  • OVG Thüringen, 30.09.1998 - 3 KO 864/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Pakistan; Ahmadis; Gruppenverfolgung;

    Der Senat läßt offen, unter welchen Voraussetzungen im einzelnen über das aus Art. 3 EMRK folgende Abschiebungsverbot hinaus auch aus anderen Gewährleistungen der EMRK, insbesondere aus Art. 9 EMRK, ein Verbot der Abschiebung folgen kann (vgl. dazu OVG Lüneburg, a.a.O.; HessVGH, Beschluß vom 19.5.1998 - 10 UE 1974/97.A - ; OVG Koblenz, Beschluß vom 23.5.1997 - 6 A 11282/97 - ; VGH Mannheim, Urteile vom 15.5.1996 - A 13 S 1431/94 - und vom 9.9.1994 - A 16 S 486/94 - ; BVerwG, Urteile vom 15.4.1997 - 9 C 38.96 - , NVwZ 1997, 1127 und vom 22.3.1994 - 9 C 443.93 - , NVwZ 1994, 1112; VG Gießen, Urteil vom 6.11.1997 - 5 E 30393/97 - , AuAS 1998, 64; Hailbronner, Ausweisung und Abschiebung in der neueren Rechtsprechung und Gesetzgebung, JZ 1995, 127, 137).
  • OVG Thüringen, 04.05.1999 - 3 KO 262/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Gruppenverfolgung; Sudan; Christ;

    Der Senat läßt offen, unter welchen Voraussetzungen im einzelnen über das aus Art. 3 EMRK folgende Abschiebungsverbot hinaus auch aus anderen Gewährleistungen der EMRK, insbesondere aus Art. 9 EMRK, ein Verbot der Abschiebung folgen kann (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 15. April 1997 - 9 C 38.96 -, NVwZ 1997, 1127 und vom 22. März 1994 - 9 C 443.93 -, NVwZ 1994, 1112; Niedersächsisches OVG, a.a.O.; HessVGH, Beschluß vom 19. Mai 1998 - 10 UE 1974/97.A - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 23. Mai 1997 - 6 A 11282/97 -; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15. Mai 1996 - A 13 S 1431/94 - und vom 9. September 1994 - A 16 S 486/94 - VG Gießen, Urteil vom 6. November 1997 - 5 E 30393/97 -, AuAS 1998, 64; Hailbronner, Ausweisung und Abschiebung in der neueren Rechtsprechung und Gesetzgebung, JZ 1995, 127, 137).
  • OVG Bremen, 18.05.1999 - 1 A 33/99

    Schutz eines Asylbewerbers vor Abschiebung nach Äthiopien wegen Homosexualität;

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  • OVG Niedersachsen, 16.02.1999 - 12 L 653/99

    Verfahrensfehler;; Gehör, rechtliches; Gründe, nicht mit versehen;

    Die Darlegung setzt sich indessen nicht mit der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 6.4.1998 - 12 L 1076/98 -, Asyl- Magazin 5/1998, S. 48 = Nds. MBl. 1998, 1234) und des Hess. Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 19.5.1998 - 10 UE 1974/97.A -, InfAuslR 1998, 486) auseinander, darüber hinaus ist diese Frage in der Rechtsprechung des Senates (Beschl. v. 6.4.1998, aaO) geklärt, so dass ihr grundsätzliche Bedeutung nicht zukommt; danach ist ein über § 53 Abs. 4 AuslG anerkannter konventionsrechtlicher Abschiebungsschutz nur dann zu gewähren, wenn im Abschiebungszielstaat das "religiöse Existenzminimum" nicht gewährleistet ist, Einschränkungen des Rechts zur Ausübung einer Religion im Abschiebungszielstaat sind vom Schutz des Art. 9 Abs. 2 EMRK nicht erfasst.
  • VG Arnsberg, 13.01.2006 - 5 L 15/06

    Vietnam, Folgeantrag, politische Entwicklung, religiös motivierte Verfolgung,

    vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. April 1998 - 12 L 1076/98 -, NVwZ-Beilage 1998, 65; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Mai 1998 - 10 UE 1974/97.A -, InfAuslR 1998, 486.
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